 |
Unsere ambulanten Angebote sind
Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und
vordergründig als Hilfen nach der Beendigung der
stationären Betreuung konzipiert. Die Angebote werden
i.d.R. als Fachleistungsstunden erbracht.
Wir leisten:
● Erziehungsbeistand / Betreuungshilfe gem. § 30 SGB
VIII
o Unterstützung des Kindes oder des Jugendlichen bei der
Bewältigung von
Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des
sozialen Umfeldes
o Förderung der Verselbständigung des jungen Menschen
unter Erhaltung des Lebensbezuges
zur Familie
o Beratung und Unterstützung junger Volljähriger; Hilfe
für die Persönlichkeitsentwicklung und zu
einer eigenverantwortliche Lebensführung in Verbindung
mit §41 SGB VIII
● Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
o Unterstützung von Familien durch intensive Betreuung
und Begleitung in ihren
Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von
Alltagsproblemen; Hilfe bei der
Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit
Ämtern und
Institutionen.
o Ziel ist die Sicherung oder Wiederherstellung der
Erziehungsfähigkeit der Familie, hierbei
vordergründig die Verbesserung der Situation der /des
Minderjährigen in der Familie.
|