Aufnahme finden Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene, die auf Grund einer schwierigen
Lebenssituation vorübergehend oder auf Dauer nicht in
der eigenen Familie leben können.
Das Angebot unserer sozialpädagogischen Wohngruppen
richtet sich an Alleinerziehende und Eltern, die für ihr
Kind individuelle Förderung und Erziehung in einer
familienähnlichen, angenehmen Atmosphäre suchen und in
der auch sie ein ernst genommener Partner und
Mitwirkender sind.
Bei uns leben junge Menschen mit erheblichen Problemen
und Störungen im Bezugs- und Familiensystem sowie mit:
● Emotionalstörungen
● Störungen im
Sozialverhalten
● Entwicklungsstörungen
● hyperkinetischen Verhalten
● Teilleistungsstörungen
● persönlichen
Opfererfahrungen
In den Wohngruppen nehmen wir
Mädchen und Jungen ab ca. 3 Jahre bis ca. 18 Jahre
auf.
In unseren auf Verselbständigung ausgerichteten
Betreuten Wohnformen beträgt das Aufnahmealter ca.
16 Jahre.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist der erkennbare Wille
und die Grundfähigkeit zur Mitwirkung an der Hilfe.
Personen mit massiven aggressiven Verhalten und
Drogenabhängige, die das Wohl derer, die bereits in den
Gruppen leben, gefährden können, werden nicht
aufgenommen.
Ebenfalls ungeeignet ist unsere Einrichtung für Menschen
mit starken körperlichen oder geistigen Behinderungen
sowie bei akuter Suizidgefährdung oder bei psychotischen
Erkrankungen, die eine stetige medizinische und
psychiatrische Rehabilitation erfordern.
Grundlage für eine Aufnahme bildet das Kinder- und
Jugendhilfegesetz (SGB VIII) :
●
§ 34 Heimerziehung / sonstige Betreute Wohnformen
●
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche
●
§ 41 Hilfen für junge Volljährigen; Nachbetreuung
●
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
●
§ 13 / 3 sozialpädagogisch begleitete Wohnformen
●
§ 19 gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder
Das Jugendamt am Wohnort der Sorgeberechtigten ist i.d.R.
Kostenträger und entscheidet auf Antrag über
Notwendigkeit und Eignung von Hilfen zur Erziehung.